Urheberrechtsgebühren

Urheberrechtsgebühren

Gestützt auf das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG), sind die Kabelnetzbetreiber verpflichtet, eine Entschädigung für die Verbreitung geschützter Werke und Leistungen zu erheben. Die Gebühr pro Grundanschluss wurde von den Verwertungsgesellschaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM festgelegt. Diese Gesellschaften sind vom Institut für geistiges Eigentum (IGE) zugelassen und konzessioniert. Die Gebühren kommen schlussendlich den Urheberinnen und Urheber von Ton- und Tonbildwerken zu gute.

Serafe/Billag

Bei der Rechnung von Serafe handelt es sich um die neue Inkassostelle der ehemaligen Billag. Diese Gebühren wurden mit der Ablehnung der "NO BILLAG" Initiative vom Schweizer Volk bestätigt.